Startseite Buchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen in Zypern

Buchhaltungs- und Finanzbuchhaltungsdienstleistungen in Zypern.

Die Führung eines Unternehmens in Zypern im Jahr 2026 erfordert mehr als „einfache“ Buchhaltung.

Angesichts des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 % und des neuen „Instant Audit“-Systems der Steuerbehörde sind professionelle und digital ausgerichtete Buchhaltungs- und Finanzbuchhaltungsdienstleistungen Ihr wichtigster Schutz vor Strafen.

Haben Sie genug von der Buchhaltung aus den 1990er Jahren in Zypern?

Die meisten Geschäftsinhaber in Zypern sind von denselben drei Problemen frustriert:

  • Das „Black-Box“-Problem: Sie senden Rechnungen ins Leere und hören erst von Ihrem Steuerberater, wenn eine Rechnung fällig ist. Sie haben keinerlei Echtzeit-Einblick in Ihren Gewinn oder Ihre Steuerverbindlichkeiten.
  • Papierbasierte Bürokratie: In einer Welt von SaaS und digitalem Banking ist die Aufforderung nach physischen Ordnern und gescannten PDFs eine unnötige Belastung für Ihre Produktivität.
  • Kommunikationslücken: Wochenlang auf eine Antwort auf eine Mehrwertsteueranfrage zu warten, ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch ein Risiko für Ihre Geschäftstätigkeit dar.

Der Compliance-Rahmen 2026

Seit der Abstimmung zum Jahresende 2025 müssen alle zypriotischen Unternehmen (LTDs) einen strengeren „Substanz- und Berichtspflichtenstandard“ einhalten.

ErfordernisFristAuswirkungen der Nichteinhaltung
Monatliche BuchhaltungLaufendVerlust von 15 % Steuerabzügen
Umsatzsteuer-/VIES-AnmeldungAlle 3 Monate100 € + Strafe + Zinsen pro Monat
JahresprüfungInnerhalb von 12 MonatenFestes Bußgeld bis zu 5.000 € (Neu ab 2026)
Arbeitgebererklärung (IR7)31. MaiPersönliche Haftung der Geschäftsführer

Buchhaltungsdienstleistungen für internationale Mandanten

1. Professionelle Buchhaltung & Umsatzsteuer

Wir übernehmen die tägliche Erfassung von Transaktionen gemäß IFRS.

Im Jahr 2026 konzentrieren wir uns insbesondere auf Folgendes:

  • VIES-Konformität: Unerlässlich für Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, die in der gesamten EU tätig sind.
  • OSS/IOSS-Registrierung: Für E-Commerce-Unternehmen, die an EU-Verbraucher verkaufen.
  • Mehrwertsteueroptimierung: Wir sorgen dafür, dass Sie die Mehrwertsteuer auf alle abzugsfähigen Geschäftsausgaben zurückfordern.

2. Lohn- und Gehaltsabrechnung & Sozialbeiträge (GeSY)

Da die Steuerfreigrenze von 22.000 € nun in Kraft ist, optimieren wir Ihre Lohnabrechnung, um die Sozialversicherungsbeiträge (8,8 %) und die GeSY-Beiträge (2,65 %) zu minimieren und gleichzeitig Ihr Nettoeinkommen zu maximieren.

3. Prüfung und Jahresabschluss

Jedes Unternehmen in Zypern ist gesetzlich verpflichtet, sich jährlich einer Prüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen. Unser Team bereitet Ihre umfangreichen Geschäftsunterlagen vor, um eine schnelle, effiziente und reibungslose Prüfung zu gewährleisten.

Buchhaltung, Finanzbuchhaltung & Steuerpakete für Privatpersonen

Einkommensteuer (jährlich)

Für Einwohner und Nicht-Einwohner
450 Pro Jahr
  • Persönliche Steuererklärung (IR1)
  • GeSY-Beitragsprüfung
  • Überprüfung und Auszahlung des Nicht-Dom-Status
  • Erklärung zur Dividendensteuer
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Fristenmanagement
  • Keine Firmenbuchhaltung

Körperschaftsteuer (monatlich)

Vollständige Buchhaltung & Wirtschaftsprüfung
300 Pro Monat
  • Buchhaltung (+/-1200 Transaktionen)
  • Jährliche Prüfung inklusive
  • Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen
  • VIES- und Intrastat-Meldewesen
  • Gehaltsabrechnung (Geschäftsführer + 1 Mitarbeiter)
  • Einreichung der Körperschaftsteuererklärung (IR4)
  • Jahresbericht (HE32)
  • Aktualisierungen des UBO-Registers

Director's Bundle

Unternehmens- und Privatsteuern
360 Pro Monat
  • Alles im Abschnitt „Körperschaftsteuer“
  • Alles im Abschnitt „Persönliche Steuern“
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis

Häufig gestellte Fragen zu Buchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen in Zypern

Welche Rechnungslegungsstandards werden in Zypern angewendet?

Zypern hält sich strikt an die von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen, die lokale Rechnungslegungsgrundsätze zulassen, ist Zypern das einzige EU-Land, das die vollständige Anwendung der IFRS für alle Unternehmen vorschreibt und damit ein hohes Maß an Transparenz für internationale Investoren und Banken gewährleistet.

Ja. Gemäß dem zyprischen Gesellschaftsgesetz (Kap. 113) müssen alle zyprischen GmbHs ihre Jahresabschlüsse von einem zertifizierten Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Auch „kleine Unternehmen“ müssen geprüfte Jahresabschlüsse einreichen, wobei die Offenlegungspflichten etwas vereinfacht sind.

Gemäß dem zyprischen Steuerfestsetzungs- und -einzugsgesetz müssen alle Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Belege mindestens sechs Jahre nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufbewahrt werden.

Aufzeichnungen können elektronisch geführt werden, sofern sie abrufbar und ausdruckbar sind.

Die Körperschaftsteuererklärung (TD4) ist in der Regel 15 Monate nach Ende des Steuerjahres fällig. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, ist die Abgabefrist der 31. März des übernächsten Jahres (z. B. ist die Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 im März 2026 fällig).

Obwohl dies möglich ist, verlangen die meisten Banken und E-Geld-Institute in Zypern aktuelle Managementberichte oder die neuesten geprüften Jahresabschlüsse zur Führung eines Firmenkontos.

Mangelhafte Buchführung ist der Hauptgrund für Kontosperrungen in Zypern.

Die Preisgestaltung richtet sich üblicherweise nach Transaktionsvolumen und Mehrwertsteueraufwand. Eine ruhende oder wenig umsatzstarke Holdinggesellschaft kostet in der Regel zwischen 800 € und 1.200 € pro Jahr, während ein aktives Beratungsunternehmen üblicherweise zwischen 1.500 € und 2.400 € pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer und Jahresabschlüssen kostet.

Die Körperschaftsteuererklärung (TD4) ist 15 Monate nach Ende des Steuerjahres fällig. Beispielsweise muss die Erklärung für das Steuerjahr 2024 bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Umsatzsteuererklärungen sind vierteljährlich abzugeben, in der Regel bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Quartalsende.

Die Umsatzsteuer-Registrierungsgrenze bleibt bei 15.600 € steuerpflichtigem Umsatz innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums. Viele Unternehmen entscheiden sich jedoch für die freiwillige Registrierung, um die Umsatzsteuer auf Einrichtungskosten und Büromiete zurückzufordern.

Ja, der Wechsel des Steuerberaters ist unkompliziert. Wir kümmern uns um die Freigabe, indem wir Ihre bisherige Kanzlei kontaktieren und Ihre alten Buchhaltungsunterlagen und Steuerhistorie anfordern.

Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung Ihrer Einreichungen.


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