Die Führung eines Unternehmens in Zypern im Jahr 2026 erfordert mehr als „einfache“ Buchhaltung.
Angesichts des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 % und des neuen „Instant Audit“-Systems der Steuerbehörde sind professionelle und digital ausgerichtete Buchhaltungs- und Finanzbuchhaltungsdienstleistungen Ihr wichtigster Schutz vor Strafen.
Die meisten Geschäftsinhaber in Zypern sind von denselben drei Problemen frustriert:
Seit der Abstimmung zum Jahresende 2025 müssen alle zypriotischen Unternehmen (LTDs) einen strengeren „Substanz- und Berichtspflichtenstandard“ einhalten.
| Erfordernis | Frist | Auswirkungen der Nichteinhaltung |
| Monatliche Buchhaltung | Laufend | Verlust von 15 % Steuerabzügen |
| Umsatzsteuer-/VIES-Anmeldung | Alle 3 Monate | 100 € + Strafe + Zinsen pro Monat |
| Jahresprüfung | Innerhalb von 12 Monaten | Festes Bußgeld bis zu 5.000 € (Neu ab 2026) |
| Arbeitgebererklärung (IR7) | 31. Mai | Persönliche Haftung der Geschäftsführer |
Wir übernehmen die tägliche Erfassung von Transaktionen gemäß IFRS.
Im Jahr 2026 konzentrieren wir uns insbesondere auf Folgendes:
Da die Steuerfreigrenze von 22.000 € nun in Kraft ist, optimieren wir Ihre Lohnabrechnung, um die Sozialversicherungsbeiträge (8,8 %) und die GeSY-Beiträge (2,65 %) zu minimieren und gleichzeitig Ihr Nettoeinkommen zu maximieren.
Jedes Unternehmen in Zypern ist gesetzlich verpflichtet, sich jährlich einer Prüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen. Unser Team bereitet Ihre umfangreichen Geschäftsunterlagen vor, um eine schnelle, effiziente und reibungslose Prüfung zu gewährleisten.
Zypern hält sich strikt an die von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS).
Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen, die lokale Rechnungslegungsgrundsätze zulassen, ist Zypern das einzige EU-Land, das die vollständige Anwendung der IFRS für alle Unternehmen vorschreibt und damit ein hohes Maß an Transparenz für internationale Investoren und Banken gewährleistet.
Ja. Gemäß dem zyprischen Gesellschaftsgesetz (Kap. 113) müssen alle zyprischen GmbHs ihre Jahresabschlüsse von einem zertifizierten Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Auch „kleine Unternehmen“ müssen geprüfte Jahresabschlüsse einreichen, wobei die Offenlegungspflichten etwas vereinfacht sind.
Gemäß dem zyprischen Steuerfestsetzungs- und -einzugsgesetz müssen alle Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Belege mindestens sechs Jahre nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufbewahrt werden.
Aufzeichnungen können elektronisch geführt werden, sofern sie abrufbar und ausdruckbar sind.
Die Körperschaftsteuererklärung (TD4) ist in der Regel 15 Monate nach Ende des Steuerjahres fällig. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, ist die Abgabefrist der 31. März des übernächsten Jahres (z. B. ist die Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 im März 2026 fällig).
Obwohl dies möglich ist, verlangen die meisten Banken und E-Geld-Institute in Zypern aktuelle Managementberichte oder die neuesten geprüften Jahresabschlüsse zur Führung eines Firmenkontos.
Mangelhafte Buchführung ist der Hauptgrund für Kontosperrungen in Zypern.
Die Preisgestaltung richtet sich üblicherweise nach Transaktionsvolumen und Mehrwertsteueraufwand. Eine ruhende oder wenig umsatzstarke Holdinggesellschaft kostet in der Regel zwischen 800 € und 1.200 € pro Jahr, während ein aktives Beratungsunternehmen üblicherweise zwischen 1.500 € und 2.400 € pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer und Jahresabschlüssen kostet.
Die Körperschaftsteuererklärung (TD4) ist 15 Monate nach Ende des Steuerjahres fällig. Beispielsweise muss die Erklärung für das Steuerjahr 2024 bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Umsatzsteuererklärungen sind vierteljährlich abzugeben, in der Regel bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Quartalsende.
Die Umsatzsteuer-Registrierungsgrenze bleibt bei 15.600 € steuerpflichtigem Umsatz innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums. Viele Unternehmen entscheiden sich jedoch für die freiwillige Registrierung, um die Umsatzsteuer auf Einrichtungskosten und Büromiete zurückzufordern.
Ja, der Wechsel des Steuerberaters ist unkompliziert. Wir kümmern uns um die Freigabe, indem wir Ihre bisherige Kanzlei kontaktieren und Ihre alten Buchhaltungsunterlagen und Steuerhistorie anfordern.
Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung Ihrer Einreichungen.
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