Die Steuersätze Zyperns zählen zu den wettbewerbsfähigsten in der Europäischen Union. Es gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 % und eine progressive Einkommensteuer, die bei 0 % für die ersten 22.000 € Einkommen beginnt.
Internationale Gründer profitieren vor allem vom „Non-Dom“-Regime, das einen Steuersatz von 0 % auf Dividenden und Zinsen für 17 Jahre vorsieht.
Wer in Nordeuropa eine Agentur, ein SaaS-Unternehmen oder ein Beratungsunternehmen betreibt, zahlt nicht nur Steuern, sondern wird auch noch für die Expansion bestraft.
Cyprus-Companyformation.com existiert, um diesem Schlupfloch ein Ende zu setzen. Wir verkaufen keine „Offshore“-Schlupflöcher; wir bauen solide, hundertprozentig legale Strukturen, die jeder Prüfung standhalten.
| Steuersäule | Tarif (Standard) | Die Realität des „Gründers“ |
| Körperschaftsteuer | 15% | Kann über NID oder IP-Box 5 % |
| Dividendensteuer (Nicht-Inländer) | 0% | Für ausländische Expats gilt ein fester Zinssatz von 0 % für 17 Jahre |
| Einkommensteuer | 0% – 35% | Die ersten 22.000 € sind steuerfrei ; für Gutverdiener gilt eine 50%ige Steuerbefreiung. |
| Kapitalgewinne (Ausstieg) | 0% | Beim Verkauf von Aktien, Kryptowährungen oder Tochtergesellschaften fallen keine Steuern an. |
| Sozialversicherung | ~15.6% | Auf ein maximales Monatsgehalt begrenzt |
| Mehrwertsteuer (Digital/SaaS) | 19% | Wettbewerbsfähige EU-Tarife mit automatisierter VIES-Anmeldung. |
Hier ist die praktische „Steuervorteilsübersicht“, die für Holdinggesellschaften in der realen Welt relevant ist.
Eine Holdingstruktur in Zypern fungiert als steuerneutrale „Geldkasse“. Sie ermöglicht es Ihnen, globale Gewinne zu sammeln, zu halten und zu reinvestieren, ohne die ständige Belastung durch lokale Unternehmens- oder Dividendensteuern.
| Steuerart | Rate für 2025 | Abstimmungsquote 2026 |
| Persönlicher Steuerfreibetrag | €19,500 | €22,000 |
| Körperschaftsteuer | 12.5% | 15.0% |
| SDC auf Dividenden (mit Wohnsitz im Inland) | 17.0% | 5.0% |
| SDC auf Mieteinnahmen | 2,25 % (Effektivwert) | 0 % (Abgeschafft) |
| Steuer auf Krypto-Vermögenswerte | Unklar | 8 % (flach) |
Die 15%ige Körperschaftsteuer ist nur der Ausgangspunkt. Für die meisten Digitalunternehmen ist der effektive Steuersatz aufgrund strategischer Abzüge oft niedriger.
Für Gründer, die auf die Insel umziehen, ist der „Non-Dom“-Status das mit Abstand wirksamste Instrument zum Vermögensaufbau in Europa.
Zypern verfolgt einen pragmatischen Ansatz in Bezug auf moderne Anlageklassen und bietet klare Regeln für Immobilien und internationalen Handel.
Zahlen sagen mehr als Worte. Nutzen Sie diese Tools, um Ihre genauen Einsparungen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Heimatland zu berechnen.
Ja, Zypern gilt als Niedrigsteuerland. Mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % und einem Steuersatz von 0 % auf Dividenden für im Ausland lebende Zypern-Bewohner zählt es zu den steuergünstigsten Ländern der Welt.
Im Gegensatz zu Offshore-Finanzzentren erfüllt Zypern zu 100% die Standards der EU und der OECD, was bedeutet, dass Ihr Unternehmen in Zypern von internationalen Banken respektiert wird.
Einheimische zahlen 5 % SDC-Steuer. Wenn Sie als Nicht-Dom-Steueransässiger in Zypern steuerlich ansässig sind, zahlen Sie 0 % Steuern auf Dividenden. Sie müssen lediglich einen geringen Beitrag zur nationalen Krankenversicherung (GESY) entrichten, der unabhängig von der Höhe Ihrer Dividendeneinnahmen auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt ist.
Nein, Zypern erhebt weder Vermögenssteuer noch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Das macht es zu einem hervorragenden Standort für langfristigen Vermögensschutz und Familienvermögensplanung.
Rein formal ja, aber steuerlich ein Albtraum. Ihr Heimatland wird wahrscheinlich behaupten, dass das Unternehmen von dort aus „effektiv geleitet“ wird. Die optimale Lösung ist, den Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Zypern zu verlegen, indem Sie eine neue GmbH oder eine Holdingstruktur gründen.
Nach der Abstimmung im Dezember 2025 sind die ersten 22.000 € des jährlichen Einkommens von Privatpersonen vollständig steuerfrei.
Ja. Ab 2026 entfällt der Sonderverteidigungsbeitrag auf Mieteinnahmen. Eigentümer zahlen dann nur noch die reguläre Einkommensteuer und die Beiträge zur Krankenversicherung (GeSY).
Expats können zwischen dem standardmäßigen Steuerfreibetrag von 22.000 € oder einer pauschalen Steuer von 5 % auf ausländische Renten über 5.000 € wählen.
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