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Unternehmensarten in Zypern

Wählen Sie die passende zypriotische Rechtsform für Ihre Situation.

Maximieren Sie Ihren ROI mit den effizientesten Unternehmensstrukturen der EU, jetzt aktualisiert mit 15 % Körperschaftsteuer, 22.000 € steuerfreien persönlichen Einkünften, 10 Tagen Gründungszeit und 0 % Dividendensteuer für Nicht-EU-Bürger

Arten von Unternehmen in Zypern: Kurzanleitung zur Auswahl

EntitätstypIdeal für…Hauptvorteil 2026
Private Limited (LTD)Die meisten KMU und Tech-Startups15 % Pauschalsteuer + Vermögensschutz (am häufigsten gewählt)
HoldinggesellschaftVermögens- und Tochtergesellschaftsmanagement0 % Steuern auf Dividenden und Kapitalertragsteuer
Aktiengesellschaft (PLC)Große KapitalbeschaffungZugang zum Börsenlisting
PartnerschaftProfessionelle DienstleistungenDurchlaufbesteuerung
EinzelunternehmerKleine lokale Freiberufler€22,000 Steuerfreigrenze

Unternehmensarten in Zypern

Die Wahl der Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung auf Ihrem Weg nach Zypern. Gemäß dem zyprischen Gesellschaftsrecht und der Steuerreform von 2026 ergibt sich folgendes technische Bild:

1. Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD)

Die Cyprus Ltd. ist der „Goldstandard“ für internationale Geschäfte. Im Jahr 2026 bietet sie die perfekte Balance aus globaler Glaubwürdigkeit und Steueroptimierung.

  • Haftung: Beschränkt auf das Stammkapital.
  • Körperschaftsteuer: Fester Betrag von 15 % auf den Nettogewinn.
  • Management: Erfordert mindestens 1 Direktor und 1 Sekretär.
  • Einhaltung der Vorschriften: Obligatorische jährliche Prüfung. Die Reform von 2026 sieht automatische Strafen von 200 €/Tag für verspätete Aktualisierungen des UBO-Registers vor – unser Service beinhaltet eine automatische Synchronisierung, um dies zu verhindern.

2. Cyprus Holding Company

Auch im Jahr 2026 bleibt die Holdinggesellschaft das führende Vehikel der EU für die Zusammenlegung von Dividenden.

  • 0 % Dividendensteuer: Dividenden aus ausländischen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei.
  • 0 % Kapitalertragsteuer: Der Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften löst keine Steuer aus.
  • Keine fiktive Ausschüttung: Mit der Reform von 2026 wurde die fiktive Dividendenausschüttung für künftige Gewinne dauerhaft abgeschafft, wodurch Sie die volle Kontrolle über Ihren Cashflow erhalten.

3. Aktiengesellschaft (PLC)

Konzipiert für Großprojekte mit mehr als 50 Anteilseignern.

  • Mindestkapital: €25,629.
  • Compliance: Unterliegt strengeren Berichtspflichten und Transparenzvorschriften als eine GmbH.

Selbstständig vs. Angestellter: Das Urteil

Mit der neuen Steuerfreigrenze von 22.000 € hat sich die Rechnung für Freiberufler und Einzelunternehmer verändert.

BesonderheitSelbstständig (2026)Cyprus LTD (2026)
Persönliche SteuerfreiDie ersten 22.000 € (0 % Steuer)Erste 22.000 € (Gehalt)
GewinnsteuerProgressiv (20 % bis 35 %)15% Pauschalsatz
Sozialversicherung~16,6 % des geschätzten Einkommens~8,8 % des Gehalts
VermögensschutzKeine (unbeschränkte Haftung)Volle (beschränkte Haftung)
PrüfungspflichtNur wenn der Umsatz über 120.000 € liegtVerpflichtend für alle Unternehmen

Die Strategie: Wenn Ihr Nettogewinn 45.000 € übersteigt, ist die pauschale Körperschaftsteuer von 15 % in Verbindung mit der Dividendenbefreiung für Nicht-Inländer (0 %) mathematisch vorteilhafter als die progressiven individuellen Steuerklassen.

Warum sollten Sie sich bei Ihrer Firmengründung in Zypern für uns entscheiden?

  • Komplettservice: Wir registrieren nicht nur Unternehmen; wir bieten das Management und die Kontrolle (Substanz), die erforderlich sind, um die Bankprüfungen von 2026 zu bestehen.

  • Dringlichkeit & Präzision: Wir erledigen die Anmeldungen beim Handelsregister und beim Finanzamt gleichzeitig und verkürzen so die Einrichtungszeit um 40 %.

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmensformen in Zypern

Welche Unternehmensform ist in Zypern am besten geeignet?

Für die meisten internationalen Unternehmer und Tech-Startups ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beste Wahl. Sie bietet vollen Schutz des Privatvermögens und ermöglicht die Nutzung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % bei gleichzeitiger Dividendensteuerbefreiung, sofern der Status als Nicht-Dom-Staatsbürger vorliegt.

Der Hauptunterschied liegt in der Rechtspersönlichkeit und der Besteuerung. Selbstständige werden als Privatpersonen besteuert (progressive Steuersätze bis zu 35 %) und haften unbeschränkt persönlich. Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist eine eigenständige juristische Person, die mit 15 % besteuert wird und das Privatvermögen des Inhabers vor Geschäftsschulden schützt.

Rechtlich gibt es keine Mindeststammkapitalanforderung für eine private Gesellschaft. Die meisten Gründer legen es auf 1.000 € fest, um die anfänglichen Verwaltungskosten zu decken.

Für die meisten ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Kombination mit der 60-Tage-Regelung zur steuerlichen Ansässigkeit die beste Lösung. Sie schützt Ihr Privatvermögen und ermöglicht Ihnen gleichzeitig, sich ein steuerfreies Gehalt von bis zu 22.000 € auszuzahlen.

Ja. Wir sind spezialisiert auf Sachwertübertragungen, bei denen Ihre bestehenden Betriebsvermögenswerte in eine neue LTD-Struktur übertragen werden, um den Steuersatz von 15 % optimal zu nutzen.