Die ultimative EU-Holding
Wählen Sie die passende zypriotische Rechtsform für Ihre Situation.
Maximieren Sie Ihren ROI mit den effizientesten Unternehmensstrukturen der EU, jetzt aktualisiert mit 15 % Körperschaftsteuer, 22.000 € steuerfreien persönlichen Einkünften, 10 Tagen Gründungszeit und 0 % Dividendensteuer für Nicht-EU-Bürger
| Entitätstyp | Ideal für… | Hauptvorteil 2026 |
| Private Limited (LTD) | Die meisten KMU und Tech-Startups | 15 % Pauschalsteuer + Vermögensschutz (am häufigsten gewählt) |
| Holdinggesellschaft | Vermögens- und Tochtergesellschaftsmanagement | 0 % Steuern auf Dividenden und Kapitalertragsteuer |
| Aktiengesellschaft (PLC) | Große Kapitalbeschaffung | Zugang zum Börsenlisting |
| Partnerschaft | Professionelle Dienstleistungen | Durchlaufbesteuerung |
| Einzelunternehmer | Kleine lokale Freiberufler | €22,000 Steuerfreigrenze |
Die Wahl der Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung auf Ihrem Weg nach Zypern. Gemäß dem zyprischen Gesellschaftsrecht und der Steuerreform von 2026 ergibt sich folgendes technische Bild:
Die Cyprus Ltd. ist der „Goldstandard“ für internationale Geschäfte. Im Jahr 2026 bietet sie die perfekte Balance aus globaler Glaubwürdigkeit und Steueroptimierung.
Auch im Jahr 2026 bleibt die Holdinggesellschaft das führende Vehikel der EU für die Zusammenlegung von Dividenden.
Konzipiert für Großprojekte mit mehr als 50 Anteilseignern.
Mit der neuen Steuerfreigrenze von 22.000 € hat sich die Rechnung für Freiberufler und Einzelunternehmer verändert.
| Besonderheit | Selbstständig (2026) | Cyprus LTD (2026) |
| Persönliche Steuerfrei | Die ersten 22.000 € (0 % Steuer) | Erste 22.000 € (Gehalt) |
| Gewinnsteuer | Progressiv (20 % bis 35 %) | 15% Pauschalsatz |
| Sozialversicherung | ~16,6 % des geschätzten Einkommens | ~8,8 % des Gehalts |
| Vermögensschutz | Keine (unbeschränkte Haftung) | Volle (beschränkte Haftung) |
| Prüfungspflicht | Nur wenn der Umsatz über 120.000 € liegt | Verpflichtend für alle Unternehmen |
Die Strategie: Wenn Ihr Nettogewinn 45.000 € übersteigt, ist die pauschale Körperschaftsteuer von 15 % in Verbindung mit der Dividendenbefreiung für Nicht-Inländer (0 %) mathematisch vorteilhafter als die progressiven individuellen Steuerklassen.
Für die meisten internationalen Unternehmer und Tech-Startups ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beste Wahl. Sie bietet vollen Schutz des Privatvermögens und ermöglicht die Nutzung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % bei gleichzeitiger Dividendensteuerbefreiung, sofern der Status als Nicht-Dom-Staatsbürger vorliegt.
Der Hauptunterschied liegt in der Rechtspersönlichkeit und der Besteuerung. Selbstständige werden als Privatpersonen besteuert (progressive Steuersätze bis zu 35 %) und haften unbeschränkt persönlich. Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist eine eigenständige juristische Person, die mit 15 % besteuert wird und das Privatvermögen des Inhabers vor Geschäftsschulden schützt.
Rechtlich gibt es keine Mindeststammkapitalanforderung für eine private Gesellschaft. Die meisten Gründer legen es auf 1.000 € fest, um die anfänglichen Verwaltungskosten zu decken.
Für die meisten ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Kombination mit der 60-Tage-Regelung zur steuerlichen Ansässigkeit die beste Lösung. Sie schützt Ihr Privatvermögen und ermöglicht Ihnen gleichzeitig, sich ein steuerfreies Gehalt von bis zu 22.000 € auszuzahlen.
Ja. Wir sind spezialisiert auf Sachwertübertragungen, bei denen Ihre bestehenden Betriebsvermögenswerte in eine neue LTD-Struktur übertragen werden, um den Steuersatz von 15 % optimal zu nutzen.