Die ultimative EU-Holding
Nutzen Sie die attraktivsten Austrittsbedingungen der EU: 0 % Steuern auf Wertpapiere und optimierte Steuerbefreiungen für Immobilien ab 2026.
Während die meisten EU-Staaten Wachstum bestrafen, hat Zypern sein Engagement für Investoren bekräftigt. Nach der Abstimmung über die Steuerreform vom 22. Dezember 2025 behält Zypern seine Nullprozentsteuer auf die Veräußerung von Aktien bei und hat die Steuerbefreiungen für Immobilien modernisiert, um sowohl Einheimische als auch Nicht-Einheimische zu begünstigen.
In Zypern ist die Kapitalertragsteuer sehr spezifisch. Sie gilt nicht für die meisten globalen Investitionen, sondern konzentriert sich hauptsächlich auf in Zypern befindliche Immobilien.
| Anlagentyp | Steuersatz (2026) | Die Strategie |
| Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen | 0% | Standard für Holdinggesellschaften |
| Krypto-Assets | 8 % (flach) | Neue Regelung „Artikel 20E“ von 2026 |
| Immobilien in Zypern | 20% | Optimiert durch lebenslange Ausnahmen |
| Aktien von Immobilienunternehmen | 20% | Nur wenn >50% des Wertes aus Immobilien in Zypern stammen |
Grundpfeiler des Status Zyperns als Finanzzentrum ist die vollständige Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von „Wertpapieren“
Beim Verkauf von Immobilien in Zypern fällt eine Steuer von 20 % auf den Gewinn an. Die Reform vom Dezember 2025 hat jedoch folgende lebenslange Freibeträge für Privatpersonen gesichert:
Im Allgemeinen nein. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren sind in Zypern steuerfrei. Die Kapitalertragsteuer fällt nur dann an, wenn diese Aktien einem vermögenden Unternehmen gehören, das Immobilien in Zypern besitzt.
Sie zahlen 20 % auf den Gewinn. Wenn Ihr indexierter Gewinn beispielsweise 200.000 € beträgt und Sie den neuen Freibetrag von 150.000 € für den Hauptwohnsitz nutzen, zahlen Sie nur 20 % auf die verbleibenden 50.000 € (10.000 € Steuer).
Im Zuge der Reform von 2026 sind Grundstückstauschgeschäfte (Antiparochi), bei denen ein Eigentümer Land mit einem Bauträger gegen Wohneinheiten tauscht, nun steuerfrei.
Nein. Die Kapitalertragsteuer in Zypern gilt nur für in Zypern belegenes Vermögen. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in London, Berlin oder Dubai werden in Zypern nicht besteuert (können aber im Ursprungsland besteuert werden).
Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten, inflationsbereinigt (Verbraucherpreisindex) und unter Berücksichtigung aller dokumentierten Wertsteigerungen der Immobilie. Wir stellen unseren Kunden einen automatisierten Kapitalertragsteuerrechner für 2026 zur Verfügung.
Besitzt das Unternehmen keine Immobilien in Zypern, beträgt der Gewinn 0 %. Besitzt es jedoch Immobilien in Zypern, wird der Gewinn nur auf den Teil des Gewinns, der auf den Immobilienwert entfällt, mit 20 % besteuert.
Zahlen Sie keine unnötigen Steuern auf Ihre hart verdienten Gewinne. Die Regelungen von 2026 bieten massive Schlupflöcher für diejenigen, die ihre Transaktionen vor dem Verkaufsprozess richtig strukturieren