Die ultimative EU-Holding
Sichern Sie sich Ihr passives Einkommen. Keine Steuern für Nicht-Inländer und ein neuer, reduzierter Steuersatz von 5 % für inländische Einwohner.
Der Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) ist die wichtigste Steuer auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen in Zypern. Nach der wegweisenden Steuerreform vom 22. Dezember 2025 wurde das SDC-System deutlich vereinfacht, um Unternehmer und Investoren zu begünstigen.
Ab dem 1. Januar 2026 hat sich die Landschaft der Sonderentwicklungsabgaben von einer „strafenden“ Steuer zu einer der wettbewerbsfähigsten in der EU gewandelt.
| Einkommensquelle | Rate vor 2026 | 2026 – Abgestimmte Realität | Nicht-Inländer |
| Dividenden | 17% | 5% | 0% |
| Mieteinnahmen | 2,25 % (Effektivwert) | ABGESCHLOSSEN (0%) | 0% |
| Passives Interesse | 30% | 30% | 0% |
| Staatsanleihen | 3% | 3% | 0% |
| Fiktive Dividenden | Obligatorisch | ABGESCHLOSSEN | N / A |
1. Abschaffung der fiktiven Dividendenausschüttung (DDD):
Für Gewinne, die nach dem 1. Januar 2026 erzielt werden, werden die Regeln zur „fiktiven Ausschüttung“, die Unternehmen verpflichteten, alle zwei Jahre 70 % ihrer Gewinne auszuschütten, vollständig aufgehoben. Sie haben nun die volle Kontrolle über Ihren Cashflow und Ihre Reinvestitionsstrategie.
2. Mieteinnahmen: Wegfall der Sonderabgabe (SDC)
Bisher unterlagen Mieteinnahmen sowohl der Einkommensteuer als auch der Sonderabgabe (SDC). Ab 2026 entfällt die Sonderabgabe auf Mieteinnahmen. Mieteinnahmen unterliegen nun ausschließlich der regulären Einkommensteuer, die ab dem Freibetrag von 22.000 € greift.
3. Die „Forever Non-Dom“-Pauschalgebühr (Neu)
Wenn Sie sich der 17-jährigen Grenze des Non-Dom-Regimes nähern, führt die Reform von 2026 eine revolutionäre Alternative ein: Zahlen Sie eine pauschale Jahresgebühr von 50.000 €, um Ihren SDC-Befreiungsstatus für bis zu zwei 5-Jahres-Zeiträume aufrechtzuerhalten.
Um die Fairness des neuen Steuersatzes von 5 % zu gewährleisten, hat der Steuerkommissar zwei wichtige Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt:
Die goldene Regel: Wenn Sie aus dem Ausland nach Zypern ziehen, gelten Sie in der Regel für die ersten 17 Jahre als Nichtansässiger. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre weltweiten Dividenden- und Zinseinkünfte keine Sonderwirtschaftszonensteuer (SDC-Steuer) zahlen.
Früher hatten Sie eine maximale Frist, um sich die Dividenden Ihres zypriotischen Unternehmens .
Die zypriotische Regierung hat die fiktive Dividendenausschüttung für Gewinne, die ab 2026 erzielt werden, abgeschafft und durch eine vereinfachte Steuer ersetzt, die nur noch auf tatsächliche Ausschüttungen erhoben wird.
SDC steht für „Special Defence Contribution“ (Sonderbeitrag zur Verteidigung). Es handelt sich um eine Steuer auf passive Einkünfte, insbesondere Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen, zur Finanzierung der nationalen Verteidigung. Sie gilt nur für in Zypern ansässige Steuerpflichtige.
Für im Inland ansässige Personen werden Dividenden mit 17 % SDC besteuert. Für Nichtansässige und Gebietsfremde beträgt die Dividendensteuer 0 %. Zu beachten ist, dass für alle Steueransässigen weiterhin ein GeSY-Beitrag in Höhe von 2,65 % auf Dividenden anfällt, begrenzt auf 180.000 € des Gesamteinkommens.
Nur Personen, die sowohl in Zypern steuerlich ansässig als auch dort wohnhaft sind, zahlen die Sonderabgabe (SDC) auf Mieteinnahmen. Ausländische Investoren und Personen ohne Wohnsitz in Zypern sind von dieser Abgabe befreit.
Nein. Die SDC auf Mieteinnahmen wurde sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen ab dem Steuerjahr 2026 abgeschafft.
Nein. Zinsen, die aus dem „gewöhnlichen Geschäftsverlauf“ (aktive Zinsen) erzielt werden, sind von der SDC befreit und werden stattdessen mit dem regulären Körperschaftsteuersatz (12,5 %) besteuert.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der SDC-Satz auf tatsächliche Dividendenausschüttungen für ansässige Personen von 17% auf 5% gesenkt.
Nein. Als Nicht-Dom sind Sie weiterhin gesetzlich von der SDC (0 %) auf Dividenden und Zinsen befreit. Der Steuersatz von 5 % gilt für ansässige Personen, und der Steuersatz von 10 % ist eine Strafe für Personen, die versuchen, Dividenden zu verschleiern.
Ja. Auch wenn der SDC 0 % oder 5 % beträgt, müssen alle Steueransässigen (einschließlich Nicht-Domizilierte) den GeSY-Beitrag (Gesundheitswesen) in Höhe von 2,65 % auf Dividendeneinkünfte zahlen, begrenzt auf ein Jahreseinkommen von 180.000 €.